Kapitel 2
Herr “X” hat dann die von der (Abmahnkanzlei) erstellte Rechnung unwidersprochen bezahlt und an mich weitergeleitet.

Auf meine HInweise, dass ich nicht zahlen werde, und auch auf diese Rechnung nicht reagiert habe, kam dann am 12. Juli 2017 eine Zahlungserinnerung von Herrn “X” mit der Androhung einen Rechtsanwalt einzuschalten.
In unseren Telefonaten und E-Mails habe ich immer wieder die Möglichkeit erwähnt sich gegen die ungerechtfertigte und viel zu hohe Forderung zu wehren.
Darauf ist Herr “X” nicht eingegangen und hat mir das mit der Androhung Rechtsbeistand ein zu holen so schriftlich mitgeteilt.
Hier das Original:

So,so, mit einem Rechtsanwalt geklärt, Erfolgsaussichten aussichtslos ?
Am 18.09.2017 kam dann tatsächlich ein Schreiben einer Anwaltskanzlei aus Hannover.
Warum Herr “X” gerade diese Kanzlei gewählt hat ist mir ein Rätsel. Bei meiner Recherche über diese Anwaltskanzlei fiel mir auf, dass sie sich ebenfalls mit Urheberrechtsverletzungen befasst. Also sicher auch Abmahnungen verschickt.
Ich wähle doch keinen Rechtsbeistand, der mit Abmahnungen Geld verdient.
Was soll der denn sagen: “Herr “X” ich helfe Ihnen. Ich kenne die Machenschaften solcher Kanzleien. Wir werden den geforderten Betrag reduzieren vielleicht sogar auf Null setzen”.
Das wird er ihm doch nicht sagen, oder?
Der sagt ihm: ”Keine Chance gegen die Forderung vorzugehen, wir klagen den Betrag beim Verursacher Klaus Rog ein”.
Auch interessant: Auf Seite 3 in diesem Schreiben geht der RA auf mein Argument, dass die deutsche Webseite der “Rechteinhaberin” Stock Food GmbH, science-photo.de erst am 9.12.2016 bei der DENIC registriert ist, so ein: Ohne Belang.
In der Tat: Die Bilderplattform Stockfood GmbH ist der deutsche Ableger der englischen Firma Science Photo Library, 327-329 Harrow Road London.
Ich habe mit dem polnischen Autor dieses Bildes telefoniert, und per E-Mail den Vorgang erklärt.
Hier der original Wortlaut seiner E-Mail Antwort:
Lieber Herr Rog,
bin informiert, DANK.
Ich habe noch nie über xxx (Firma des Herrn “X”) gehört
Auch noch kein Geld von diese Fall bekomm.
Es sieht so aus dass science-photo.de gehört zum „meine“ Bid Agentur aus London.
Rächte zu meine Illustrationen kann man nur bei mir Kaufen oder bei sciencephotolibrary.
MfG (Name des Autors)
Der deutsche Ableger registriert eine Webseite mit der Bezeichnung “science-photo.de” am 9.12.2016 und versieht das fragliche Bild mit einer Bildnummer.
Die Abmahner verlangen rückwirkend vom Mai 2014 bis Mai 2017 also drei Jahre eine Lizenzgebühr für ein Bild, dass es 2014 mit dieser Bildnummer und auf dieser Plattform noch nicht gab.
Und das alles zu Recht?
Ob diese Tatsache bei Gericht eine Rolle spielt? Sie werden erstaunt sein. Es bleibt spannend.
Kapitel 3
Inzwischen habe auch ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Ursprünglich sollte das gerichtliche Verfahren auf Antrag des RA der Klägerin im Amtsgericht Hannover stattfinden, da es um eine Urheberrechtsverletzung geht.
Die haben es aber nach Burgdorf zurück verwiesen. Warum?
Gleich kommt die Auflösung.
Nach einigen Tagen kam die Vorladung zur mündlichen Verhandlung vom Amtsgericht Burgdorf. Termin: 1 März 2018
Durch die Kenntnisnahme der Klageschrift der Klägerin und die Klageerwiderung meines Anwaltes hat das Amtsgericht Hannover den Fall an das Amtsgericht nach Burgdorf gegeben.
Am 31.01.18 hat das Amtsgericht Burgdorf einen Termin verkündet und eine Ladung verschickt

Pünktlich um 9:00 Uhr am 1. März begann die Verhandlung. Anwesend waren der Anwalt des Herrn “X” und Herr “X”.
Mein Anwalt und ich.
Richterin war Frau XXXX
Ich nenne hier nicht einmal den Anfangsbuchstaben. Evtl. gibt es im Amtsgericht Burgdorf nur eine Richterin, die dann diesem Buchstaben zugeordnet werden kann.
In der Verhandlung offenbarte sich das ganze Dilemma unserer Rechtsprechung wenn es um Internet-Rechtsfälle geht.
Gedächtnisprotokoll:
Richterin: “Es geht doch um Urheberrecht, warum macht Hannover das nicht?
RA der Klägerin: Habe ich auch gedacht.
Alle Argumente, die mein Anwalt und ich vorgebracht haben galten nichts. Begriffe aus dem Internet lösten nur fragende Gesichter aus. Unsplash, Google Rückwärtssuche, CCO Bildlizenzen, der Hinweis auf unseriöses Abmahnwesen, alles unwichtig.
Auch die Argumente, dass Herr “X” meine Unterstützung abgelehnt hat. Unwichtig.
Das einzige was erkannt wurde: Herr “X” hat einen Auftrag für eine Webseite an Klaus Rog gegeben. Dieser Auftrag ist bestätigt.
Der Beklagte, also ich, hat einen Schaden verursacht, die Klägerin, Firma des Herrn “X” hat eine Abmahnung erhalten und den Schaden bezahlt. Ob berechtigt oder nicht. Unwichtig.
Auf die Frage meines Anwalts: “Hätten Sie auch eine Forderung über 5000 Euro bezahlt, oder sich dann doch dagegen gewehrt?”
Keine Antwort.
