Insider Report (Dokumentation)
Urheberrechtsverletzung – Dokumentation eines Gerichtsurteils
eine Odyssee durch 2 Gerichtsinstanzen mit überraschendem Ausgang
Überraschender Ausgang der gerichtlichen Klärung einer „Urheber Rechtsverletzung“ eines geschützten Bildes. Eine Odyssee durch 2 Gerichtsinstanzen. Alle Vorgänge im Detail und unterlegt mit Original Dokumenten. Mit Tipps und Hinweisen, wie Sie sich dagegen schützen können.
Vorwort
Dieser Report ist dazu bestimmt, alle die im Internet Bilder verwenden und hochladen, egal ob Privat oder Geschäftlich zu sensibilisieren.
Schauen Sie genau hin ob das Bild lizenzfrei ist b.z.w. unter welcher Lizenz Sie das Bild nutzen dürfen. Am Besten Sie benutzen Ihre eigenen Bilder.
Nutzen Sie keine Bilder, die Sie mit der Google Suche gefunden haben. Die sind meistens Lizenzpflichtig oder es ist nicht 100% ig klar.
Ich empfehle ausschließlich amerikanische oder englische Bilder-Plattformen wie Unsplash, Pixabay oder Andere die diese Lizenzbestimmungen haben: (Auszug aus der Unsplash Lizenz)
“Alle auf Unsplash veröffentlichten Fotos können kostenlos verwendet werden. Sie können sie für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke verwenden. Sie müssen keine Erlaubnis vom Fotografen oder Unsplash einholen oder ihm eine Gutschrift erteilen, obwohl dies nach Möglichkeit geschätzt wird.
Genauer gesagt, Unsplash gewährt Ihnen eine unwiderrufliche, nicht ausschließliche, weltweite Copyright-Lizenz zum Herunterladen, Kopieren, Modifizieren, Verteilen, Aufführen und Verwenden von Fotos aus Unsplash kostenlos, einschließlich für kommerzielle Zwecke, ohne die Erlaubnis des Fotografen oder des Unsplash.
Diese Lizenz beinhaltet nicht das Recht, Fotos aus Unsplash zusammenzustellen, um einen ähnlichen oder konkurrierenden Dienst zu replizieren”.
Sie können also, solange diese Lizenz gültig ist, alle Fotos dieser Plattform uneingeschränkt nutzen und sogar verändern.
Ich empfehle: Registrieren Sie sich bei Unsplash um evtl. Änderungen der Lizenz per E-Mail zu erhalten.
Einleitung
Ich erstelle seit dem Jahr 2008 für Unternehmen, klein oder groß, Vereine, und eigentlich jedem der im Internet präsent sein will, Webseiten.
So auch einer Handwerksfirma. Die Webseite ging am 15. Mai 2014 online.
Auf einer Unterseite verfassten wir einen Beitrag über die Vergänglichkeit fossiler Brennstoffe und als Ersatz z.B. Holz-Pellets.
Über den Beitrag gehört natürlich ein passendes Bild. Mit der entsprechenden Recherche fand ich ein einfaches lizenzfreies Bild (in 2014 Linzenzfrei) das dann verwendet wurde. Die Größe, skaliert auf 219 x 60 Pixeln war ausreichend.
Das fragliche Bild, um das es in meiner Geschichte geht, habe ich im Jahr 2014 auf der Webseite meines Kunden “X” einer Handwerksfirma hochgeladen.
Das Bild zeigt in sich verschränkte Hände gefüllt mit Öl. Dieses Bild habe ich über einen Beitrag gestellt, der auf alternative Brennstoffe hinweist.
In diesem Report beschreibe ich den genauen Ablauf eines Urheberrechtsverfahrens bei dem ich von einem Kunden auf Schadenersatz verklagt wurde und das durch 2 Gerichtsinstanzen ging. Das endgültige Urteil erging am 04. Januar 2019.
Bitte beachten: Um Rechtlich sicher zu gehen sind die Namen der Beteiligten auf den Originaldokumenten, außer meinem Namen, unkenntlich gemacht b.z.w. im Fließtext gelöscht und ersetzt. Ich bezeichne meinen Kunden in diesem Report mit Herr”X”
Kapitel 1
Gedächtnisprotokoll: (Das Original, wie auch dem Gericht vorgelegt)
Am 31.05.2017 ruft mich gegen 9:00 Herr “X” an und erklärt er habe eine Abmahnung von (Name gelöscht) einer Abmahnkanzlei (aus München) erhalten wegen eines Bildes auf seiner Webseite.
Wortlaut:
„Wenn ich dadurch Kosten habe, schicke ich die an Sie weiter. Ich hoffe Sie sind dagegen versichert.“
Ich erkläre ihm, dass (Name gelöscht) die größte Abmahnkanzlei in Deutschland ist und meistens durch Tricksereien auf diese Weise ihren Hauptumsatz generiert.
Ich habe Herrn “X” meine Unterstützung angeboten gegen diese Abmahnung und evlt. Forderungen vorzugehen, und gefragt wie hoch denn die Forderung ist.
Er konnte mir keinen Betrag nennen, wollte aber schnell die Unterlassungserklärung abgeben.
Ich sagte ihm er solle einmal Googlen „XXXKanzlei, Abmahnung“ , dann kommen 90.900 Ergebnisse zum Teil mit Anwaltskanzleien die kostenlose Erstberatung bieten, wenn Abmahnungen dieser bekannten Kanzlei kommen.
Herr “X” zeigte sich unbeeindruckt und sagte mir er schickt das komplette Schreiben per Email zu.Wenig später, um 9:45 bekam ich eine E-Mail von ihm mit folgendem Inhalt:
(Herauskopiert aus der original E-Mail)
Sehr geehrter Herr Rog.
Anbei erhalten sie vorab das Schreiben der Rechtsanwälte XXXX XXXX
wegen unlizenzierter Vervielfältigung und Veröffentlichung von geschütztem Bildmaterial auf unserer Homepage.
Die Gestaltung der Homepage mit Bildern haben sie eigenständig durchgeführt. Einen Hinweis, dass das Bild eventuell geschützt ist und rechtliche Konsequenzen erfolgen können, haben sie uns nicht mitgeteilt.
Sämtliche Kosten die daraus entstehen gehen zu ihren Lasten.
Wir fordern sie hiermit auf, als erstes das Bild sofort zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Anhang das Schreiben der Anwaltskanzlei.
Ich habe dann im Internet recherchiert und bei der Kanzlei Werdermann von Rüden, die unverdächtig ist mit (der Abmahnkanzlei) zusammen zu arbeiten und beste Bewertungen hat, für die kostenlose Erstberatung angerufen.
Auf der Seite „Ausgezeichnet. Org. Bedankt sich ein Abmahnopfer so:
“Abmahn-Industrie gestoppt.
Die Kanzlei Werdermann von Rüden hat ausgezeichnete Dienste geleistet und mich gegen die Abmahn-Industrie aus Bayern vertreten. Kann ich wirklich nur empfehlen. Schnelle und kompetente Hilfe durch die Kanzlei.”
Von Abmahn-Opfer am 06.03.2017
Ich habe dann mit der Rechtsanwältin Maren Christina M. aus dieser Kanzlei ein Gespräch geführt, das darauf hinaus lief die Abmahnung per Email zu zu schicken.
Das war am selben Tag, also am 31.05.2017 um 13:00.
Email 1 vom 31.05.13:00
Herr “X” forderte mich auf, den Nachweis zu erbringen, wo das Bild her ist, und ob es Lizenzfrei sei.
Aus meiner Erinnerung her, hatte ich das Bild von einer Plattform, mit der so genannten CC0 Lizenz.
Irrtümlich, weil fast 4 Jahre her, habe ich Herrn “X” die Plattform Pexels.com genannt.
Jetzt habe ich gesehen, dass das Bild in 2014 auf einer anderen Fotoplattform mit CCO Lizenz war.
Ich habe den Download auf meiner alten Festplatte meines Laptops wiedergefunden.
Datum: 05.05.2014.
Noch heute ist das Bild über die Google Fotosuche im Internet zu finden. Eswerden über 11.900.000 Ergebnisse angezeigt.
Noch bevor ich Rückmeldung von der Kanzlei Werdermann von Rüden erhielt, forderte mich Herr “X” am 06.06. zum ersten Mal, und am 07.06. um 8:23 zum zweiten mal auf, die Seite 8, das Protokoll zur Unterlassungserklärungin dem Abmahnschreiben auszufüllen und ihm schnellstens per Email zu senden.
Er untermauerte die Forderung noch damit, zur Sicherheit die E-Mail zusätzlich an die Email Adresse seines Mitarbeiters zu schicken.
Ich habe dann im Internet recherchiert und bei der Kanzlei Werdermann von Rüden, die unverdächtig ist mit (der Abmahnkanzlei) zusammen zu arbeiten und beste Bewertungen hat, für die kostenlose Erstberatung angerufen.
Auf der Seite „Ausgezeichnet. Org. Bedankt sich ein Abmahnopfer so:
“Abmahn-Industrie gestoppt.
Die Kanzlei Werdermann von Rüden hat ausgezeichnete Dienste geleistet und mich gegen die Abmahn-Industrie aus Bayern vertreten. Kann ich wirklich nur empfehlen. Schnelle und kompetente Hilfe durch die Kanzlei.”
Von Abmahn-Opfer am 06.03.2017
Ich habe dann mit der Rechtsanwältin Maren Christina M. aus dieser Kanzlei ein Gespräch geführt, das darauf hinaus lief die Abmahnung per Email zu zu schicken.
Das war am selben Tag, also am 31.05.2017 um 13:00.
Email 1 vom 31.05.13:00
Herr “X” forderte mich auf, den Nachweis zu erbringen, wo das Bild her ist, und ob es Lizenzfrei sei.
Aus meiner Erinnerung her, hatte ich das Bild von einer Plattform, mit der so genannten CC0 Lizenz.
Irrtümlich, weil fast 4 Jahre her, habe ich Herrn “X” die Plattform Pexels.com genannt.
Jetzt habe ich gesehen, dass das Bild in 2014 auf einer anderen Fotoplattform mit CCO Lizenz war.
Ich habe den Download auf meiner alten Festplatte meines Laptops wiedergefunden.
Datum: 05.05.2014.
Noch heute ist das Bild über die Google Fotosuche im Internet zu finden. Eswerden über 11.900.000 Ergebnisse angezeigt.
Noch bevor ich Rückmeldung von der Kanzlei Werdermann von Rüden erhielt, forderte mich Herr “X” am 06.06. zum ersten Mal, und am 07.06. um 8:23 zum zweiten mal auf, die Seite 8, das Protokoll zur Unterlassungserklärungin dem Abmahnschreiben auszufüllen und ihm schnellstens per Email zu senden.
Er untermauerte die Forderung noch damit, zur Sicherheit die E-Mail zusätzlich an die Email Adresse seines Mitarbeiters zu schicken.
E-Mail vom 07.06.17 von Herrn „X“
“Sehr geehrter Herr Rog.
Wir wollen spätestens morgen die Unterlassungserklärung zur Fristwahrung absenden und benötigen somit heute die Seite 8 von ihnen ausgefüllt zurück.
Mit freundlichen Grüßen”
Ich habe sofort mit der Kanzlei Werdermann von Rüden Kontakt aufgenommen und mit der Rechtsanwältin Maren Christina Mauck gesprochen. Sie erklärte mir, dass sie das Mandat gegen eine Pauschale von 250 € aufnehmen würde.
Das habe ich Herrn “X” am Telefon erklärt. Er ist nicht darauf eingegangen. Herr “X” hat im gleichen Telefonat darauf bestanden, dass ich ihm sofort die Seite 8 ausgefüllt per Email schicke. Das habe ich dann auch getan, denn der Eingang der Unterlassungserklärung war befristet auf den 8.06.17
Das interessante war, dass die Abmahnkanzlei erst nach Eingang der Unterlassungserklärung die Kosten nannte.
Ein perfides vorgehen der Abmahnkanzlei: Sie verschickt eine Abmahnung mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben und setzt diese sehr kurzfristig an.
Das “Opfer” hat die “Hose voll“ (meistens Handwerks – und Gastronomiebetriebe) und schickt schnell und ohne murren die Unterlassungserklärung zurück.
Signal an die Kanzlei: Der zahlt jede Summe. Jetzt werden unverschämte Forderungen, in diesem Fall 2224,80 € angesetzt.
Da wäre der Gesetzgeber gefragt, solche Forderungen gesetzlich zu deckeln. Ein paar Versuche gab es bereits 2010. Nur, wie so häufig: Es wird nicht zu Ende gebracht.
Weiter in der Dokumentation:
Im gleichen Telefonat und in mehreren E-Mails habe ich Herrn “X” darauf hingewiesen, dass ich die von ihm ausgesprochene Forderung, die Kosten zu übernehmen, ablehne.
Ich habe das auch, aus meiner Sicht, als gutes Argument in der ersten Gerichtsverhandlung gewertet. Aber was dann kam…
Am 21.06.17 hat die Abmahnkanzlei meinem Kunden eine Kostenaufstellung zu geschickt mit folgendem Inhalt:
Auszug aus dem Original Schreiben:

